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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelsgeschäfte (AGB)

1 Angebot und Vertragsabschluss

Der vom Besteller unterzeichnete Vertrag ist mit unserer Gegenzeichnung verbindlich .Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Anzahlung.

2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

3 Preise und Zahlung

  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
  • Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Hälfte des Kaufpreises bei Unterzeichnung des Kaufvertrages, als Form einer Anzahlung fällig. Der Restbetrag wird bei Lieferung bzw. Abholung in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierung des Kaufs werden dem Besteller 30% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

4 Lieferzeit

  • Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  • Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzug bestehen nicht

5 Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

6 Gewährleistung und Mängelrüge

  • Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, die nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind informativ und nicht verbindlich. Wir behalten uns ausdrücklich technische Änderungen vor, sofern diese zur Verbesserung der Produkte dienen und nicht im Wiederspruch zum ursprünglichen Zweck sind. 
  • Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang .Sollte eine Anlieferung gewünscht und vereinbart sein, ist der Gefahrenübergang mit Verlassen unseres Werkes.

7 Sonstiges

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

8 Pandemische Lage

Sollte aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, wie politische Beschränkungen , pandemische Verordnungen eine Lieferzeit Verzögerung eintreten, wird die Zeit der staatlichen Aussetzung  der unter § 4 aufgeführten Lieferzeit hinzugerechnet.

Mönchweiler, den 03.03.2022